Wir benachrichtigen Sie, sobald das im Rahmen von Billie Light enthaltene vorgerichtliche Inkassoverfahren abgeschlossen ist. Sollten Sie sich für eine gerichtliche Beitreibung entscheiden, stellen wir den Kontakt zu unserem Inkassopartner her, der alles Weitere mit Ihnen abstimmen wird.
Kosten: Die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren hängen von der Höhe der Hauptforderung ab. Hierzu finden Sie online verschiedene Kostenrechner.
Durchführung: Die Durchführung wird von unserem Inkassopartner übernommen, der alles direkt mit Ihnen abstimmt.
Mögliche Ergebnisse des gerichtlichen Mahnverfahrens:
Das gerichtliche Mahnverfahren wird angenommen
Sofern dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen wird, haben Sie die Möglichkeit, einen vollstreckbaren Titel – also eine Urkunde, die das Bestehen des Anspruchs bestätigt – beim Mahngericht zu beantragen. Dieser Titel wird im nächsten Schritt dem verantwortlichen Gerichtsvollzieher ausgehändigt, der dann die Vollstreckung durchführt. Unser Inkassopartner übernimmt alle Vorgänge im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens für Sie.
Dem gerichtlichen Mahnverfahren wird widersprochen
Sofern dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen wird, haben Sie die Möglichkeit, ein streitiges Verfahren anzustreben. Hierzu stellt unser Inkassopartner Kontakt zu einer auf derlei Fälle spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei her, die Sie vor Gericht vertritt.
Je nach Ausgang haben Sie im Anschluss die Möglichkeit, durch einen Gerichtsvollzieher zu vollstrecken. Ein streitiges Verfahren ist mit zusätzlichen Kosten im Falle eines Verlustes sowie vorab zu zahlenden Auslagen verbunden.