Für Rechnungen die Sie mit der Möglichkeit versehen, seitens ihrer Debitoren einen Skonto in Anspruch zu nehmen, gelten folgende Bestimmungen:
Sie reichen die Rechnungen ohne Abzug von Skontobeträgen (voller Bruttorechnungsbetrag) mit regulärem Zahlungsziel ein.
Sollte Ihr Kunde den Rechnungsbetrag abzüglich Skonto überweisen, erhalten Sie von uns eine automatische Benachrichtigung, in der wir sie auf den Fehlbetrag hinweisen und den Grund erfragen. Bitte teilen Sie uns hier mit, dass es sich bei diesem Betrag um einen gewährten Skonto handelt.
Dadurch wird eine Lastschrift über den Fehlbetrag auf ihrem Konto ausgelöst, um diesen automatisch zu begleichen und weitere Mahnprozesse zu vermeiden.
Da nicht sichergestellt werden kann, dass ihr Kunden immer den Skonto nutzt, berechnet sich ihre Gebühr aus einem prozentualen Anteil auf den gesamten Brutto-Rechnungsbetrag.